Glossar
Gefährdung des Straßenverkehrs
Strafbar macht sich, wer im Straßenverkehr fährt, obwohl er infolge Alkohol, anderer berauschender Mittel oder geistiger und körperlicher Mängel fahruntüchtig ist, oder wer grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelt, etwa durch Missachtung der Vorfahrt oder falsches Überholen, und dadurch Leib, Leben oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.
- Begriff
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 315c StGB. Der Strafrahmen reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bereits der Versuch bei Fahruntüchtigkeit ist strafbar.
Wird die Gefahr nur fahrlässig verursacht, sieht das Gesetz einen milderen Strafrahmen von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 315c StGB, Gefährdung des Straßenverkehrs, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.