Fachanwalt für Verkehrsrecht
Die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht ist gesetzlich geschützt und wird von der Rechtsanwaltskammer erst nach Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrung verliehen. Verlangt werden 160 selbst bearbeitete Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren, aus mindestens drei verschiedenen Bereichen des Verkehrsrechts.
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