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Glossar

Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung kann angeordnet werden, wenn erhebliche oder wiederholte Verkehrsverstöße, Verkehrsstraftaten mit Anhaltspunkten für Aggressivität oder wiederholte Fahrerlaubnisentziehungen vorliegen. Die Kosten trägt der Betroffene, eine Verweigerung oder verspätete Vorlage kann als fehlende Eignung gewertet werden.

Begriff
Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die Untersuchung darf nur durch dafür zugelassene Stellen und Gutachter durchgeführt werden, etwa Fachärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation.

Eine MPU ist keine Strafe, sondern eine Eignungsprüfung: Sie klärt, ob jemand die für das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs notwendigen körperlichen und geistigen Voraussetzungen wieder erfüllt, etwa nach einer alkoholbedingten Fahrerlaubnisentziehung.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 11 FeV, Eignung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.