Glossar
Fahrerlaubnispflicht
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, benötigt eine behördliche Fahrerlaubnis, die durch einen amtlichen Führerschein nachzuweisen ist. Erteilt wird sie nur, wer unter anderem geeignet ist, das erforderliche Mindestalter erreicht hat und eine vorgeschriebene Ausbildung sowie theoretische und praktische Prüfung absolviert hat.
- Begriff
- Fahrerlaubnispflicht
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 2 Straßenverkehrsgesetz. Zur Eignung zählt neben körperlichen und geistigen Voraussetzungen auch die charakterliche Eignung, die bei erheblichen Verkehrsverstößen erneut geprüft werden kann.
Wird die Fahrerlaubnis später entzogen oder ist eine Sperrfrist angeordnet, lebt die ursprünglich erteilte Fahrerlaubnis nicht automatisch wieder auf, sondern muss neu beantragt werden, gegebenenfalls nach bestandener medizinisch-psychologischer Untersuchung.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 2 StVG, Fahrerlaubnis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.