Glossar
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Wer ein Kraftfahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis oder trotz eines Fahrverbots führt, macht sich strafbar, ebenso ein Halter, der dies wissentlich zulässt. Der Strafrahmen reicht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei Fahrlässigkeit bis zu sechs Monaten oder 180 Tagessätzen.
- Begriff
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 21 Straßenverkehrsgesetz. Erfasst ist auch, wer trotz sichergestelltem Führerschein weiterfährt, selbst wenn die Fahrerlaubnis formal noch besteht.
Das benutzte Fahrzeug kann eingezogen werden, wenn der Täter wusste, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen war, oder innerhalb der letzten drei Jahre bereits einmal wegen desselben Delikts verurteilt wurde.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 21 StVG, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
Die Fließtexte dieser Seiten (Überschriften, Beschreibungen, Ratgeber- und Glossarinhalte) entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen und werden vor der Veröffentlichung geprüft. Die Hero-Bilder sind mit einem Bildmodell erzeugt. Name, Anschrift und Kontaktdaten der Kanzleien stammen unverändert aus OpenStreetMap. Das Verkehrsrecht ordnet ein Skript nach festen Suchmustern zu, die mit Hilfe eines Sprachmodells entworfen und an Stichproben geprüft wurden. Kein Modell schreibt einer Kanzlei Verkehrsrecht zu, das ihre Website nicht nennt.
Korrekturweg
Eine falsche Anschrift, eine geschlossene Kanzlei oder eine Kanzlei, die kein Verkehrsrecht mehr anbietet, melden Sie über das Kontaktformular. Wir prüfen die Meldung an der Website der Kanzlei und an OpenStreetMap und korrigieren belegte Fehler.
Stand dieser Angaben: 12. September 2026.