Verkehrsrecht-Anwälte

Glossar

Fahrverbot

Ein Fahrverbot untersagt für ein bis drei Monate das Führen von Kraftfahrzeugen und kann bei grober oder beharrlicher Pflichtverletzung eines Kraftfahrzeugführers verhängt werden. Bei bestimmten Alkohol- und Drogenverstößen ist ein Fahrverbot in der Regel sogar zwingend anzuordnen.

Begriff
Fahrverbot
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 25 Straßenverkehrsgesetz. Das Fahrverbot wirkt erst, sobald der Führerschein amtlich verwahrt wird oder der Vermerk darin eingetragen ist, spätestens jedoch einen Monat nach Rechtskraft der Entscheidung.

Ein Fahrverbot ist von der Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterscheiden: Die Fahrerlaubnis selbst bleibt beim Fahrverbot bestehen, nur ihre Ausübung ist für die verhängte Zeit untersagt.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 25 StVG, Fahrverbot, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Die Fließtexte dieser Seiten (Überschriften, Beschreibungen, Ratgeber- und Glossarinhalte) entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen und werden vor der Veröffentlichung geprüft. Die Hero-Bilder sind mit einem Bildmodell erzeugt. Name, Anschrift und Kontaktdaten der Kanzleien stammen unverändert aus OpenStreetMap. Das Verkehrsrecht ordnet ein Skript nach festen Suchmustern zu, die mit Hilfe eines Sprachmodells entworfen und an Stichproben geprüft wurden. Kein Modell schreibt einer Kanzlei Verkehrsrecht zu, das ihre Website nicht nennt.

Korrekturweg

Eine falsche Anschrift, eine geschlossene Kanzlei oder eine Kanzlei, die kein Verkehrsrecht mehr anbietet, melden Sie über das Kontaktformular. Wir prüfen die Meldung an der Website der Kanzlei und an OpenStreetMap und korrigieren belegte Fehler.

Stand dieser Angaben: 12. September 2026.