Glossar
Fahrverbot
Ein Fahrverbot untersagt für ein bis drei Monate das Führen von Kraftfahrzeugen und kann bei grober oder beharrlicher Pflichtverletzung eines Kraftfahrzeugführers verhängt werden. Bei bestimmten Alkohol- und Drogenverstößen ist ein Fahrverbot in der Regel sogar zwingend anzuordnen.
- Begriff
- Fahrverbot
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 25 Straßenverkehrsgesetz. Das Fahrverbot wirkt erst, sobald der Führerschein amtlich verwahrt wird oder der Vermerk darin eingetragen ist, spätestens jedoch einen Monat nach Rechtskraft der Entscheidung.
Ein Fahrverbot ist von der Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterscheiden: Die Fahrerlaubnis selbst bleibt beim Fahrverbot bestehen, nur ihre Ausübung ist für die verhängte Zeit untersagt.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 25 StVG, Fahrverbot, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.