Glossar
Grundregeln des Straßenverkehrs
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer muss sich so verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
- Begriff
- Grundregeln des Straßenverkehrs
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 1 Straßenverkehrs-Ordnung. Diese allgemeine Sorgfaltspflicht gilt zusätzlich zu allen spezielleren Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung, etwa zu Geschwindigkeit, Vorfahrt oder Abstand.
In der Praxis dient Paragraf 1 StVO häufig als Auffangnorm, wenn ein konkretes Fehlverhalten keiner spezielleren Vorschrift eindeutig zuzuordnen ist, aber erkennbar gegen die gebotene Rücksichtnahme verstößt.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 1 StVO, Grundregeln, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.