Verkehrsrecht-Anwälte

Glossar

Grundregeln des Straßenverkehrs

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer muss sich so verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

Begriff
Grundregeln des Straßenverkehrs
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 1 Straßenverkehrs-Ordnung. Diese allgemeine Sorgfaltspflicht gilt zusätzlich zu allen spezielleren Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung, etwa zu Geschwindigkeit, Vorfahrt oder Abstand.

In der Praxis dient Paragraf 1 StVO häufig als Auffangnorm, wenn ein konkretes Fehlverhalten keiner spezielleren Vorschrift eindeutig zuzuordnen ist, aber erkennbar gegen die gebotene Rücksichtnahme verstößt.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 1 StVO, Grundregeln, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.