Verkehrsrecht-Anwälte

Glossar

Angepasste Geschwindigkeit und Sichtfahrgebot

Ein Fahrzeug darf nur so schnell geführt werden, dass es ständig beherrscht wird, angepasst an Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse sowie die eigenen Fähigkeiten. Nach dem Sichtfahrgebot darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

Begriff
Angepasste Geschwindigkeit und Sichtfahrgebot
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 3 Straßenverkehrs-Ordnung. Bei Nebel, Schneefall oder Regen mit einer Sichtweite unter 50 Metern gilt eine feste Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde.

Ein Unfall bei objektiv erlaubter Höchstgeschwindigkeit, aber unangepasster Geschwindigkeit an die konkreten Sicht- oder Straßenverhältnisse, kann trotzdem einen Verstoß gegen diese Vorschrift begründen und die Haftungsfrage beim Schadensersatz beeinflussen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 3 StVO, Geschwindigkeit, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.