Glossar
Schadensersatz durch Naturalrestitution
Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, muss grundsätzlich den Zustand herstellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Bei Personen- oder Sachschäden kann der Geschädigte statt der Herstellung den dafür erforderlichen Geldbetrag verlangen, etwa die Kosten einer Reparaturwerkstatt.
- Begriff
- Schadensersatz durch Naturalrestitution
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 249 BGB. Diese sogenannte fiktive Abrechnung erlaubt, den Schaden auf Basis eines Kostenvoranschlags oder Gutachtens abzurechnen, ohne die Reparatur tatsächlich durchführen zu lassen.
Umsatzsteuer wird bei der fiktiven Abrechnung nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist, wer also nicht reparieren lässt, bekommt die Umsatzsteuer auf die fiktiven Reparaturkosten in der Regel nicht erstattet.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 249 BGB, Art und Umfang des Schadensersatzes, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.