Verkehrsrecht-Anwälte

Glossar

Mitverschulden des Geschädigten

Hat bei der Entstehung eines Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, hängt der Umfang der Ersatzpflicht davon ab, welche Seite den Schaden überwiegend verursacht hat. Der Ersatzanspruch kann dadurch anteilig gekürzt oder vollständig ausgeschlossen sein.

Begriff
Mitverschulden des Geschädigten
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 254 BGB. Bei einem Verkehrsunfall wird dieses Mitverschulden regelmäßig anhand der jeweiligen Betriebsgefahr und eines etwaigen Verstoßes gegen Verkehrsregeln beider Beteiligter quotiert.

Ein Geschädigter muss zudem den Schaden nach Möglichkeit mindern, etwa durch zügige Reparatur oder Anmietung eines vergleichbar günstigen Ersatzfahrzeugs, unterlässt er das schuldhaft, kann auch das seinen Ersatzanspruch kürzen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 254 BGB, Mitverschulden, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Die Fließtexte dieser Seiten (Überschriften, Beschreibungen, Ratgeber- und Glossarinhalte) entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen und werden vor der Veröffentlichung geprüft. Die Hero-Bilder sind mit einem Bildmodell erzeugt. Name, Anschrift und Kontaktdaten der Kanzleien stammen unverändert aus OpenStreetMap. Das Verkehrsrecht ordnet ein Skript nach festen Suchmustern zu, die mit Hilfe eines Sprachmodells entworfen und an Stichproben geprüft wurden. Kein Modell schreibt einer Kanzlei Verkehrsrecht zu, das ihre Website nicht nennt.

Korrekturweg

Eine falsche Anschrift, eine geschlossene Kanzlei oder eine Kanzlei, die kein Verkehrsrecht mehr anbietet, melden Sie über das Kontaktformular. Wir prüfen die Meldung an der Website der Kanzlei und an OpenStreetMap und korrigieren belegte Fehler.

Stand dieser Angaben: 12. September 2026.