Verkehrsrecht-Anwälte

Glossar

Fahrtenbuchauflage

Konnte nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften der verantwortliche Fahrzeugführer nicht festgestellt werden, kann die Behörde dem Halter die Führung eines Fahrtenbuchs für ein oder mehrere Fahrzeuge auferlegen. Vor jeder Fahrt sind darin Name und Anschrift des Fahrers sowie Kennzeichen und Fahrtbeginn einzutragen.

Begriff
Fahrtenbuchauflage
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 31a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Nach jeder Fahrt müssen zusätzlich das Ende der Fahrt eingetragen und die Eintragung unterschrieben werden.

Eine Fahrtenbuchauflage ist keine Sanktion gegen den Fahrer, sondern eine präventive Maßnahme gegenüber dem Halter, damit künftige Verstöße dem tatsächlichen Fahrer zugeordnet werden können.

Siehe auch

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 31a StVZO, Fahrtenbuch, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.