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Glossar

Fahreignungs-Bewertungssystem (Punktesystem Flensburg)

Verkehrsverstöße werden im Fahreignungsregister mit ein bis drei Punkten bewertet, je nach Schwere. Ab vier Punkten erfolgt eine Ermahnung, ab sechs Punkten eine Verwarnung, ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Begriff
Fahreignungs-Bewertungssystem (Punktesystem Flensburg)
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 4 Straßenverkehrsgesetz. Bei einem Stand von einem bis fünf Punkten kann die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einmal innerhalb von fünf Jahren einen Punkt abziehen.

Nach Entzug der Fahrerlaubnis wegen Punktestands beträgt die Sperrfrist für eine Neuerteilung mindestens sechs Monate. Das Punktesystem ist unabhängig von einem etwaigen zusätzlichen Fahrverbot oder einer Geldbuße für denselben Verstoß.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 4 StVG, Fahreignungs-Bewertungssystem, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.