Verkehrsrecht-Anwälte

Glossar

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht ist gesetzlich geschützt und wird von der Rechtsanwaltskammer erst nach Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrung verliehen. Verlangt werden 160 selbst bearbeitete Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren, aus mindestens drei verschiedenen Bereichen des Verkehrsrechts.

Begriff
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist die Fachanwaltsordnung der Bundesrechtsanwaltskammer (Paragraf 14d) in Verbindung mit Paragraf 43c Bundesrechtsanwaltsordnung. Hinzu kommt eine mindestens dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung sowie ein mindestens 120-stündiger Fachlehrgang.

Von den 160 Fällen müssen mindestens fünf auf jeden der mindestens drei nachzuweisenden Bereiche entfallen, etwa Bußgeldverfahren, Unfallschadensregulierung oder Fahrerlaubnisrecht.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Fachanwaltsordnung (FAO) in der Fassung vom 1. Dezember 2025, Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK),

Einsatz von Sprachmodellen

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Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.