Glossar
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht ist gesetzlich geschützt und wird von der Rechtsanwaltskammer erst nach Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrung verliehen. Verlangt werden 160 selbst bearbeitete Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren, aus mindestens drei verschiedenen Bereichen des Verkehrsrechts.
- Begriff
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist die Fachanwaltsordnung der Bundesrechtsanwaltskammer (Paragraf 14d) in Verbindung mit Paragraf 43c Bundesrechtsanwaltsordnung. Hinzu kommt eine mindestens dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung sowie ein mindestens 120-stündiger Fachlehrgang.
Von den 160 Fällen müssen mindestens fünf auf jeden der mindestens drei nachzuweisenden Bereiche entfallen, etwa Bußgeldverfahren, Unfallschadensregulierung oder Fahrerlaubnisrecht.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Fachanwaltsordnung (FAO) in der Fassung vom 1. Dezember 2025, Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK),
Einsatz von Sprachmodellen
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Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.