Glossar
Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Die Verfolgungsverjährung für die häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt sechs Monate. Für bestimmte fahrzeugtechnische Verstöße gilt eine Frist von zwei Jahren, für andere besonders benannte Ordnungswidrigkeiten fünf Jahre.
- Begriff
- Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 26 Straßenverkehrsgesetz. Die Frist wird durch bestimmte Verfahrenshandlungen unterbrochen, etwa den Erlass eines Bußgeldbescheids, und beginnt danach von Neuem zu laufen.
Nach Ablauf der Verfolgungsverjährung darf die Ordnungswidrigkeit nicht mehr geahndet werden, ein bereits ergangener, aber noch nicht rechtskräftiger Bußgeldbescheid wird davon nicht automatisch berührt, solange die Frist bei seinem Erlass gewahrt war.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 26 StVG, Verfolgungsverjährung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.