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Glossar

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der erlassenden Behörde Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch kann auf einzelne Punkte beschränkt werden, etwa nur auf die Höhe der Geldbuße oder nur auf das Fahrverbot.

Begriff
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 67 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Für das weitere Verfahren gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung über Rechtsmittel entsprechend.

Wird kein fristgerechter Einspruch eingelegt, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und damit vollstreckbar, eine spätere inhaltliche Überprüfung ist dann grundsätzlich nicht mehr möglich.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 67 OWiG, Form und Frist, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.