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Glossar

Bemessung der Geldbuße

Eine Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro. Grundlage für die Bemessung im Einzelfall sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft, bei nicht geringfügigen Verstößen auch seine wirtschaftlichen Verhältnisse.

Begriff
Bemessung der Geldbuße
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 17 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Für viele Verkehrsordnungswidrigkeiten setzt der Bußgeldkatalog eigene, meist niedrigere Regelsätze fest, die diese allgemeine Höchstgrenze im Einzelfall verdrängen oder konkretisieren.

Übersteigt der wirtschaftliche Vorteil aus der Ordnungswidrigkeit die gesetzliche Höchstgrenze, soll die Geldbuße diesen Vorteil dennoch abschöpfen und darf das Höchstmaß dafür ausnahmsweise überschreiten.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 17 OWiG, Höhe der Geldbuße, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.